Unsere Leistungen
"Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber im Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen ..." Arbeitssicherheitsgesetz § 6

Rechtssichere Unterstützung und Beratung bei der Organisation im Arbeitsschutz
- Haftungsrisiken für Unternehmen minimieren
- Arbeitsunfälle vermeiden
- Rechstkonformität nach Arbeitschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Vorschriften, Technische Regeln und BG-Empfehlungen

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen
- Beraten und Unterstützen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aller Tätigkeiten, Arbeitsstätte, Gefahrstoffe, Mutterschutz, psychische Belastung, pysische Belastung nach den anerkannten Regeln der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Ausarbeiten von Maßnahmen inklusive Dokumentation und Wirkungskontrolle

Unterstützung beim Gefahrstoffmanagement
- Substitutionsprüfung gefährlicher Stoffe
- Unterstützung beim Erstellen des Gefahrstoffkatasters
- Ausarbeitung von Betriebsanweisungen gemäß Sicherheitsdatenblättern

Beratung bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und Arbeitssystemen
- Einbindung des Arbeitsschutzes in alle betrieblichen Prozesse und Entscheidungsebenen
- Mitgestaltung von neuen Arbeitssystemen vor Beschaffung oder Anpassungen
- Vorschläge für geeignete persönliche Schutzausrüstung
- Überwachung der Prüfintervalle

Durchführung von Unterweisungen im Arbeitsschutz
- Jährlich vorgeschriebene Durchführung von Unterweisungen, wie Vorfallmanagement, Gefahrstoffe, TRBA 250, Arbeitshygiene, Mutterschutz, Jugendschutz, Ergonomie, elektrische Betriebsmittel, Leitern und Tritte, Brandschutz u. v. m.
- Beauftragtenwesen im Arbeitsschutz

Teilnahme an Arbeitsaussschuss-Sitzungen
- Vorbereitung und Teilnahme an Arbeitsausschuss-Sitzungen
- Einbindung des Betriebsarztes
- Protokollierung der Sitzung
- Überprüfung der arbeitsmedizinischen Vorsorgekartei